Führerschein Theorie/ Klasse D

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse D

Bei Erweiterung:

Bei Vorbesitz der Klasse B

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 18 Doppelstunden Zusatzstoff*)

 
Bei Vorbesitz der Klasse C1

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 12 Doppelstunden Zusatzstoff*)


Bei Vorbesitz der Klasse C und D1

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  •   8 Doppelstunden Zusatzstoff*)


*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.


Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 40 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). 

Voraussetzungen:
Ärztliches Gutachten!

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

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