Führerschein Theorie/ Klasse AM

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse AM

Bei Ersterwerb:Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*)6 Doppelstunden Grundstoff*)

2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

2 Doppelstunden Zusatzstoff*)



*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.


Die Theorieprüfung ist abzulegen.

  • bei Ersterteilung, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen ; zulässige Fehlerpunkte 6


Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z. B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie).

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